AGB
- Die Dachzelte bleiben das Eigentum von dachzeltmieten.ch (Myriam und Stefan Meyer)
- Während der Mietdauer gilt die Sorgfaltspflicht.
- Bei Schäden oder Diebstahl haftet die Mieterin oder der Mieter vollumfänglich.
- Für eine definitive Reservation ist eine Anzahlung von 50% des Mietpreises zu leisten.
- Der Restbetrag ist bei Abholung in BAR oder mit TWINT zu begleichen.
- Bei Abbruch des Urlaubes oder früherer Rückgabe des Dachzeltes, können wir keine Rückerstattung gewähren.
- Die Dachträger sind Sache der Mieterin oder des Mieters und müssen bei Abholung bereits mit einem Abstand von ca. 70-80 cm montiert sein.
- Ihre Dachträger müssen den Gewicht des Dachzeltes und der Benützer standhalten (Abklärung ist Sache der Mieterin oder des Mieters).
- Die Dachzelte übergeben wir in einem gereinigten Zustand.
- In den Dachzelten ist das Rauchen und Feuer machen untersagt.
- Die Montage und Demontage erfolgt durch das Dachzeltmieten.ch Team.
- Die Geschwindigkeit auf Autobahnen ist beschränkt mit ca. 110 km/h.