AGB

  • Die Dachzelte bleiben das Eigentum von dachzeltmieten.ch (Myriam und Stefan Meyer)
  • Während der Mietdauer gilt die Sorgfaltspflicht.
  • Bei Schäden oder Diebstahl haftet die Mieterin oder der Mieter vollumfänglich.
  • Für eine definitive Reservation ist eine Anzahlung von 50% des Mietpreises zu leisten.
  • Der Restbetrag ist bei Abholung in BAR oder mit TWINT zu begleichen. 
  •  Bei Abbruch des Urlaubes oder früherer Rückgabe des Dachzeltes, können wir keine Rückerstattung gewähren.
  • Die Dachträger sind Sache der Mieterin oder des Mieters und müssen bei Abholung bereits mit einem Abstand von ca. 70-80 cm montiert sein.
  • Ihre Dachträger müssen den Gewicht des Dachzeltes und der Benützer standhalten (Abklärung ist Sache der Mieterin oder des Mieters).
  • Die Dachzelte übergeben wir  in einem gereinigten Zustand.
  • In den Dachzelten ist das Rauchen und Feuer machen untersagt.
  • Die Montage und Demontage erfolgt durch das Dachzeltmieten.ch Team.
  • Die Geschwindigkeit auf Autobahnen ist beschränkt mit ca. 110 km/h.